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   OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92   

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https://dejure.org/1993,10986
OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92 (https://dejure.org/1993,10986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1993 - 3 UF 196/92 (https://dejure.org/1993,10986)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 3 UF 196/92 (https://dejure.org/1993,10986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Zulässigkeit einer Widerklage auf Vorschussrückzahlung und Feststellung des Nichtbestehens einer Vorschusspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Widerklage auf Vorschussrückzahlung und Feststellung des Nichtbestehens einer Vorschusspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1465
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Denn heute nach Scheidungsrechtskraft ist der Beklagte jedenfalls der Klägerin nicht mehr vorschußpflichtig (ständige Rechtsprechung des BGH vgl. FamRZ 90, 280, 282).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Zuvor konnte er weder rechtswirksam angemahnt (BGH NJW 1992, 1956) noch in einem isolierten Verfahren außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens eingeklagt werden.
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Der Anspruch auf Rückzahlung der vom Beklagten bereits geleisteten 1.000,00 DM kann als unterhaltsrechtlicher Billigkeitsanspruch gerechtfertigt sein (BGHZ 110, 247 = FamRZ 90, 491 - NJW 90, 1476).
  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Soweit ersichtlich, hat sich der BGH mit dieser speziellen Problematik zwar noch nicht befaßt; er hat aber bereits zu einer ähnlich liegenden Rechtsfrage der Vollstreckung einer Vorschußanordnung nach Beendigung des zu bevorschussenden Prozesses Stellung genommen und entschieden, daß aus einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses auch nach Beendigung des Prozesses noch die Vollstreckung betrieben werden kann (BGHZ 94, 316 = FamRZ 85, 802).
  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Darüberhinaus wird vom BGH (BGHZ 40, 185, 187) und einem Teil des Schrifttums in Anlehnung an § 33 Abs. 1 ZPO gefordert, daß zwischen Klage und Widerklage Konnexität, also ein irgendwie gearteter prozessualer Zusammenhang besteht.
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 3 UF 196/92
    Daran ändert der Umstand nichts, daß das Amtsgericht die Widerklage auch für unbegründet erklärt hat (BGHZ 11, 222; OLG Frankfurt am Main - 5. Familiensenat - FamRZ 81, 979), zumal die Ausführungen des Amtsgerichts zur Unbegründet der Widerklage ebenfalls der Sache nach auf eine Klageabweisung aus prozessualen Gründen hinauslaufen.
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